Klima-Sachkunde: Neue Verordnung in Kraft

Wissen auffrischen

Im März ist die neue Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft getreten. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab und soll die Emissionen des Industriesektors weiter senken.

Ziel ist die schrittweise Beschränkung der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Ausstieg im Jahr 2050.  

Was bedeutet das für die Kfz-Werkstätten, die an Klimaanlagen arbeiten? 

Zertifikate und Ausbildungsnachweise, die nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig, und zwar unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich erteilt wurden. Es gibt jedoch neue Regelungen:

Gültigkeit der bestehenden Zertifikate: Wenn Mitarbeiter der Werkstatt bereits ein Zertifikat oder eine Ausbildungsbescheinigung nach der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 besitzen (z. B. für den Umgang mit Kältemitteln in Klimaanlagen), bleiben diese Zertifikate weiterhin gültig, solange die ursprünglichen Bedingungen eingehalten werden.

Auffrischungspflicht bis 2027: Bis spätestens 12. März 2027 müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Personen, die ein solches Zertifikat haben, verpflichtet werden, alle sieben Jahre an Auffrischungskursen teilzunehmen oder ein Bewertungsverfahren abzuschließen. Für die Werkstatt bedeutet das, dass jeder zertifizierte Mitarbeiter bis spätestens 2027 an einem solchen Kurs teilnehmen oder eine Prüfung ablegen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass  das Wissen der Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand bleibt.

Erste Auffrischung spätestens 2029: Falls die betroffenen Mitarbeiter noch keine Auffrischungskurse absolviert haben, müssen sie bis spätestens 12. März 2029 erstmals an einem solchen Kurs teilnehmen oder das Bewertungsverfahren bestehen. Das ist ein wichtiger Punkt für die langfristige Planung in der Werkstatt: Alle zertifizierten Mitarbeiter müssen bis dahin geschult oder bewertet werden, um ihre Zertifikate aufrechtzuerhalten.

Praktisch bedeutet das für die Kfz-Werkstatt: Spätestens bis 2029 müssen alle Mitarbeiter mit Zertifikaten oder Bescheinigungen an einer Auffrischungsschulung oder Bewertung teilnehmen. Danach müssen diese Auffrischungen im Siebenjahresrhythmus wiederholt werden, damit die Zertifikate gültig bleiben und die Werkstatt weiterhin in Bereichen arbeiten darf, die durch die Verordnung geregelt sind, wie z. B. der Umgang mit bestimmten Kältemitteln.

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