Sicherheitsgurt: Finger weg oder doch wechseln?
In diesen Fällen muss gewechselt werden
Unter normalen Umständen ist ein Sicherheitsgurt während eines Autolebens nicht auszuwechseln. Er ist nicht als „Verschleißteil“ ausgelegt, sondern soll seine schützenden Fähigkeiten über die komplette Nutzungszeit des Fahrzeugs behalten. Damit seine Schutzwirkung erhalten bleibt, dürfen am Gurtsystem keine Veränderungen vorgenommen werden. In einigen Fällen ist es allerdings zwingend vorgeschrieben, den Sicherheitsgurt auszutauschen. Dies muss immer erfolgen, wenn…
- der Gurt starke Abnutzungszeichen, Schnitte, Riss, Brandlöcher oder starke Scheuerstellen aufweist
- Reißnähte von Gurtkraftbegrenzern verletzt sind
- ein möglicher Belastungsanzeiger einer weiteren Verwendung widerspricht
- der Gurt bei einem schweren Unfall benutzt wurde
- ein möglicher Gurtstraffer ausgelöst wurde
- Riefen, Verformungen, Brüche oder andere Defekte an den Beschlägen vorliegen
- die Sperrfunktion des Aufrollers durch ruckartiges Ausziehen des Gurtes nicht mehr auslöst
- das Gurtschloss Beschädigungen aufweist
- die Schlosszunge nicht mehr im Gurtschloss verrastet oder sich bei Druck auf den Taster nicht selbstständig aus dem Gurtschloss herauslöst
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