Klimasachkunde

Das bringt der Sachkundenachweis

Die ChemKlimaschutzV i.V.m. den Verordnungen (EU) Nr. 517/2014 und (EG) Nr. 307/2008 regelt den Umgang mit den aktuellen Kältemitteln.  Nur mit einem Sachkundenachweis dürfen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  • Alle Arbeiten im Zusammenhang mit Klimaanlagen in Pkw der Klasse M1 und leichten Nutzfahrzeugen (Klasse N1, Gruppe I) durchführen
  • Kältemittel kaufen und lagern (R134a, R1234yf, R744)
  • Klimaservicegeräte befüllen und bedienen

Wichtig: Sachkundenachweise, die vor dem 4. Juli 2010 ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Das betrifft ebenfalls die Sachkundenachweise, die nicht nach den Verordnungen Nr. 842/2006 oder Nr. 517/2014 und nach den Kriterien der Verordnung Nr. 307/2008 durchgeführt wurden.

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