Klimasachkunde
Das bringt der Sachkundenachweis
Die ChemKlimaschutzV i.V.m. den Verordnungen (EU) Nr. 517/2014 und (EG) Nr. 307/2008 regelt den Umgang mit den aktuellen Kältemitteln. Nur mit einem Sachkundenachweis dürfen folgende Arbeiten durchgeführt werden:
- Alle Arbeiten im Zusammenhang mit Klimaanlagen in Pkw der Klasse M1 und leichten Nutzfahrzeugen (Klasse N1, Gruppe I) durchführen
- Kältemittel kaufen und lagern (R134a, R1234yf, R744)
- Klimaservicegeräte befüllen und bedienen
Wichtig: Sachkundenachweise, die vor dem 4. Juli 2010 ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Das betrifft ebenfalls die Sachkundenachweise, die nicht nach den Verordnungen Nr. 842/2006 oder Nr. 517/2014 und nach den Kriterien der Verordnung Nr. 307/2008 durchgeführt wurden.
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