UVV-Check

Das gilt bei E-Fahrzeugen

Ein gewerblich genutztes E-Fahrzeug muss jährlich einem sogenannten UVV-Check unterzogen werden. Aber: Das beiliegende Ladekabel des Fahrzeugs ist kein Bestandteil des Hochvoltfahrzeugs! Damit fällt es auch nicht in den Arbeitsbereich eines nach DGUV-I-209-093 qualifizierten Mitarbeiters, sondern muss von einer qualifizierten Elektrofachkraft installiert und gewartet werden. Aus diesem Grund muss das Ladekabels auch bei dem jährlichen UVV-Check durch eine Elektrofachkraft überprüft werden.

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