Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH

Stand: 01.01.2023

  1. Bestimmungen für Trainings für Praktiker

Für die Bestellung und Durchführung von Trainings der Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH (nachfolgend „TRAINMOBIL“ oder „Anbieter“ gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

  1. Angebot, Trainingsbestellung, Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder durch den Anbieter eine bestimmte Annahmefrist genannt wird.

(2) Die Bestellung von Trainings durch den Vertragspartner ist verbindlich. Eine Bestellung ist erst dann vom Anbieter angenommen, wenn sie schriftlich oder per Mail bestätigt wurde.

(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter ist die schriftliche Bestätigung der Bestellung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bestätigung gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Anbieters nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übertragung per Telefax oder per E-Mail.

  1. Stornierung und Verlegung von Trainings

(1) Wird ein Training vor Durchführung durch den Vertragspartner storniert, so behält der Anbieter grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Trainingsvergütung. Die Trainingsvergütung vermindert sich auf 50% der vereinbarten Vergütung, wenn der Vertragspartner das Training spätestens bis 21 Tage vor dem für die Durchführung des Trainings vereinbarten Termin storniert. Storniert der Vertragspartner das Training weniger als 21 Tage und bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Trainingstermin, so verringert sich die Trainingsvergütung auf 75% der vereinbarten Vergütung. Storniert der Vertragspartner ein Training weniger als 14 Tage vor dem für die Durchführung des Trainings vereinbarten Termin, so hat der Vertragspartner die volle vereinbarte Trainingsvergütung zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

(2) Ein Anspruch des Vertragspartners auf nachträgliche Änderungen hinsichtlich des vereinbarten Trainingstermins besteht nicht. Wird der vereinbarte Termin für ein gebuchtes Training auf Wunsch des Vertragspartners im Einvernehmen mit dem Anbieter dennoch verlegt, ist von dem Vertragspartner ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25 % der vereinbarten Trainingsvergütung zusätzlich zu der Trainingsvergütung zu zahlen.

  1. Teilnehmeranzahl

(1) An einem Training kann maximal die in dem bei Vertragsschluss gültigen Trainingsangebotskatalog angegebene Teilnehmeranzahl teilnehmen. Die Durchführung eines Trainings mit einer höheren Teilnehmeranzahl ist nur mit dem Einverständnis des Anbieters möglich.

(2) Liegt die Teilnehmeranzahl eines Trainings bereits bis zu 25% über der gemäß Absatz 1 zulässigen Teilnehmeranzahl, so hat der Vertragspartner für das Training eine 50%ige Erhöhung der für das Training vereinbarten Vergütung zu zahlen, wenn der Anbieter sich trotz Abs. 1 zur Durchführung des Trainings entscheiden.

(3) Liegt die Anzahl der Anmeldungen für ein Training bereits mehr als 25% über der gemäß Absatz 1 zulässigen Teilnehmeranzahl, so hat der Vertragspartner eine 100%ige Erhöhung der für das Training vereinbarten Vergütung zu zahlen, sofern das Training mit der erhöhten Teilnehmeranzahl durchgeführt wird. Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, überzählige Teilnehmer zurückzuweisen. Alternativ kann der Vertragspartner bis zu dem Trainingsbeginn mit dem Anbieter die Durchführung eines zweiten Termins für dieses Training für die die zulässige Teilnehmeranzahl übersteigende Teilnehmeranzahl vereinbaren. Für den zweiten Termin wird eine Trainingsvergütung in Höhe der für den ersten Termin vereinbarten Vergütung berechnet. Die Vereinbarung des Termins für das zweite Training findet unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen statt.

(4) Maßgeblich für die Entstehung des Anspruchs auf die gemäß Absatz 2 und 3 zu zahlende erhöhte Vergütung ist die Anzahl der Teilnehmer, die an dem Training teilgenommen haben. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestanzahl von während einer vereinbarten Vertragslaufzeit zu bestellenden und durchzuführenden Trainings findet ein gemäß Absatz 3 vereinbarter zweiter Termin für ein Training bei der Berechnung der Anzahl der während der Vertragslaufzeit bestellten und durchgeführten Trainings keine Berücksichtigung.

  1. Einladung der Teilnehmer, Anmelde- und Teilnahmebestätigungen

Die Einladung der Trainingsteilnehmer, die Ausstellung und Verteilung der Anmelde- und Teilnahmebestätigungen an die Trainingsteilnehmer übernimmt, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, der Vertragspartner.

  1. Trainingsleiter, Trainingsinhalt

(1) Ein Anspruch des Vertragspartners auf Stellung eines bestimmten Trainingsleiters für ein Training besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, einen Wechsel des in dem Trainingsangebotskatalog oder anderen Angeboten und Unterlagen angegebenen Trainingsleiters jederzeit vorzunehmen, ohne dass dieses den Vertragspartner zur Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechten berechtigt.

(2) Der Anbieter ist in der Gestaltung und Änderung des konkreten Inhalts der Trainings frei, soweit das mit dem Vertragspartner vereinbarte Thema des jeweiligen Trainings im Wesentlichen nicht geändert wird.

  1. Ausfall von Trainings, Höhere Gewalt

(1) Bei Ausfall, insbesondere Krankheit eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartigen Gründen ist der Anbieter berechtigt, ein Training ohne Fristeinhaltung abzusagen. Bereits gezahlte Trainingsvergütung erstattet der Anbieter dem Vertragspartner umgehend und vereinbart mit dem Vertragspartner einen Ersatztermin für das Training. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind nach Maßgabe von Ziff. III.2 ausgeschlossen.

(2) Ist der Anbieter in Folge Höherer Gewalt gem. Absatz (3) an der Durchführung des Trainings am vorgesehenen Trainingsort gehindert, ist er berechtigt, von einer Trainingsabsage gem. Absatz (1) abzusehen und anstelle der Vor-Ort-Durchführung des Trainings ein Online-Training an den vorgesehenen Terminen oder an Ersatzterminen durchzuführen. Der Vertragspartner wird hierüber und über die notwendigen technischen Voraussetzungen mindestens zwei Wochen vor Beginn des Online-Trainings schriftlich oder per E-Mail informiert.

(3) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Epidemien oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von der Rechtmäßigkeit).

  1. Online-Trainings

(1) Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Online-Training sind während des Buchungsvorganges auf der Internetseite des Anbieters ersichtlich. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen zur Durchführung des Online-Trainings seinerseits erfüllt werden. Hierzu zählt insbesondere das Vorhandensein einer stabilen und ausreichend schnellen Internetverbindung (wenigstens DSL 16.000). Der Vertragspartner hat zudem 15 Minuten vor Trainingsbeginn den Online-Schulungsraum zu betreten, um auf mögliche auftretende Probleme reagieren zu können.

(2) Eine Erstattung der Trainingsgebühren bei technischen Problemen, Verbindungsproblemen oder dem Fehlen der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Vertragspartners ist nicht möglich. Kann ein Online-Training ganz oder teilweise aufgrund von technischen Problemen auf Seiten des Veranstalters nicht durchgeführt werden, kann ein Gutschein für eine spätere Veranstaltung ausgestellt werden.

8. Preise und Zahlung

(1) Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist jeweils nach Durchführung der einzelnen Trainingsveranstaltung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Dieses gilt auch für Teilrechnungen/Abschläge. Maßgebend für das Zahlungsdatum ist der Eingang beim Anbieter. Bei Zahlungsverzug sind die ausstehenden Beträge in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Werden vereinbarte Anzahlungen nicht vor dem vereinbarten Trainingstermin oder bei anderweitig vereinbarter Fälligkeit geleistet, ist der Anbieter nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Sollte hierdurch der Trainingstermin verstreichen, ist dieses durch den Vertragspartner zu vertreten und er hat die gesamte vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und/oder durch welche die Bezahlung offener Forderungen des Anbieters durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

  1. Urheberrecht

Die zu den Trainingsveranstaltungen ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von TRAINMOBIL vervielfältigt oder in anderer Weise urheberrechtswidrig verwendet werden.

II. Bestimmungen für den Trainmobil-Webshop

Hinsichtlich des Webshops (https://www.trainmobil-shop.de/) sowie der App der Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Vertragsschluss

(1) Der Vertragspartner kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Vertragspartner die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Vertragspartner durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Vertragspartners nochmals aufgeführt wird und die der Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Vertragspartners beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Vertragspartner vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Vom Anbieter angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung an. Sofern für die jeweilige Ware im Webshop des Anbieters keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Vertragspartners keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Vertragspartner dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Vertragspartner in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Vertragspartner dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(4) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Vertragspartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland und Österreich.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.

  1. Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Vertragspartner im Bestellformular angegeben und sind vom Vertragspartner zu tragen, soweit der Vertragspartner nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ab einem Warenbestellwert von 20 EUR liefert der Anbieter an den Vertragspartner versandkostenfrei.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

(4) Der Vertragspartner hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

  1. Zahlungsmodalitäten

(1) Der Vertragspartner kann die Zahlung per PayPal oder Vorkasse vornehmen. Weitere Informationen findet der Vertragspartner unter Zahlungsbedingungen.

(2) Der Vertragspartner kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Vertragspartner bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.

  1. Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

  1. Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH, Schnackenburgallee 49, 22525 Hamburg, Telefon 040-897206-100, Telefax 040-897206-111, E-Mail info@trainmobil.de, Geschäftsführer: Thomas Kock und André Götze, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH, Schnackenburgallee 49, 22525 Hamburg, Telefon 040-897 206-100, Telefax 040-897 206-111, E-Mail info@trainmobil.de, Geschäftsführer: Thomas Kock und André Götze

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

  1. Online-Streitschlichtung und Hinweis nach VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, die, sofern ein Verbraucher Vertragspartner ist, dieser für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen kann und auf der weitere Informationen zum Thema „Streitschlichtung“ zu finden sind.

TRAINMOBIL ist weder bereit noch dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

III. Gemeinsame Bestimmungen

  1. Geltung, Begriffsbestimmungen

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Trainmobil Trainings für Praktiker GmbH, und dem Vertragspartner gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die TRAINMOBIL mit ihren Vertragspartnern über die von TRAINMOBIL angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung, auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote an den Vertragspartner, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter werden nicht angewendet, auch wenn TRAINMOBIL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn TRAINMOBIL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen ihres Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Der Vertragspartner ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Haftung

(1) Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TRAINMOBIL nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TRAINMOBIL, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit TRAINMOBIL den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit TRAINMOBIL und der Vertragspartner eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  1. Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und TRAINMOBIL ist nach Wahl von TRAINMOBIL Hamburg oder der Sitz des Vertragspartners. Für Klagen gegen TRAINMOBIL ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten sollten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtlich wirksame Regelung vereinbart werden, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.

(3) Die personenbezogenen Daten aus der Vertragsbeziehung werden von TRAINMOBIL nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung und Vertragsabwicklung erforderlich und nach den entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen (BDSG, EU-DSGVO) zulässig ist. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei TRAINMOBIL finden Sie unter https://www.trainmobil.de/datenschutzerklaerung.